ERSPARNISSE
Bis zu 2 % zusätzliche Zinsen bei Eröffnung Ihres Sparkontos
Mit der Eröffnung eines Sparkontos werden Sie Mitglied von Avantage service und können so von zusätzlichen 0,25 % Zinsen profitieren
Erhalten Sie weitere 0,25 % Zinsen,
wenn Sie Ihr Sparkonto um ein Vorsorgekonto Epargne 3 (Mindestguthaben CHF 10000) oder mind. 100 Anteile an Synchrony-Fonds ergänzen
Was sind Ihre Vorteile?
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Sichere und rentable Ersparnisse
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Keine Kontoführungsgebühren
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Zugang zum Netbanking
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Einfache Bezugsbedingungen
Häufige Fragen
Sobald Sie ein Sparkonto BCGE Epargne besitzen, können Sie dank folgende Boni 0,25 bis 2 % zusätzliche Zinsen auf Ihre Ersparnisse erzielen:
- +0,5 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse: +0,25 %, wenn Sie während des Kalenderjahres eine Nettoeinlage auf Ihr Sparkonto BCGE Epargne tätigen, und weitere +0,25 %, wenn Sie ein Vorsorgekonto Epargne 3 (mit einem Guthaben von mind. CHF 10 000) oder mind. 100 Synchrony-Fondsanteilen (CH) besitzen. Folgende Synchrony-Fonds kommen in Betracht:
- Synchrony (CH) Guardian (CHF) N° de valeur: 39875014
- Synchrony (CH) Defensive (CHF) N° de valeur: 1822141
- Synchrony (CH) Balanced (CHF) N° de valeur: 277239
- Synchrony (CH) Balanced (EUR) N° de valeur: 2482999
- Synchrony (CH) Dynamic (CHF) N° de valeur: 4262988
- Synchrony (CH) World Equity (CHF) N° de valeur: 4263004
- +0,5 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse: wenn Sie mind. 40 BCGE Aktien besitzen;
- +0,5 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse: wenn Sie über ein «Best of»-Verwaltungsmandat in Höhe von mind. CHF 50 000 verfügen;
- +0,5 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse: wenn Sie über ein Hypothekendarlehen für Wohneigentum in Höhe von mind. CHF 200 000 bei der BCGE verfügen.
Die Auszahlung erfolgt automatisch zusammen mit der Zinszahlung am Ende des Jahres direkt auf Ihr Sparkonto BCGE Epargne.
Nein. Um den Bonus, der Inhaberinnen oder Inhabern eines Vorsorgekontos Epargne 3 oder von Synchrony-Fondsanteilen gewährt wird, zu erhalten, müssen Sie eine Nettoeinlage von mind. CHF 1.- auf Ihr Sparkonto BCGE Epargne tätigen. Das bedeutet, dass Ihre jährlichen Geldeingänge Ihre jährlichen Geldausgänge um mind. CHF 1.- (ohne Zins- und Bonuszahlung per 31. Dezember) übersteigen müssen. Die Mindesteinlage muss vor dem 26. Dezember eines jeden Jahres erfolgen.
Nein, die auf das Sparkonto BCGE Epargne überwiesenen Zinsen (Basiszins und «Avantage service»-Prämie) gelten nicht als Einzahlung. Direkt auf Ihr Sparkonto BCGE Epargne überwiesene Dividenden- und Couponzahlungen werden hingegen als Einzahlung betrachtet.
Die «Avantage service»-Prämie wird pro rata temporis ab dem Datum der Eröffnung des Sparkontos BCGE Epargne berechnet, sofern die Leistungen im Zusammenhang mit dem Programm vor dem 29. Juni eröffnet wurden (mit Ausnahme der Nettoeinlage, die zwischen dem 1. Januar und dem 26. Dezember erfolgen kann).
Die Grundlage für die Berechnung des Zinsbonus ist die Gesamtsumme aller Kontosalden mit folgende Höchstgrenzen:
- wird ein Bonus gewährt, liegt die Höchstgrenze zur Berechnung der Vergütung bei insgesamt CHF 15 000;
- werden zwei Boni gewährt, liegt die Höchstgrenze zur Berechnung der Vergütung bei insgesamt CHF 30 000;
- werden drei Boni gewährt, liegt die Höchstgrenze zur Berechnung der Vergütung bei insgesamt CHF 150 000;
- werden vier Boni gewährt, liegt die Höchstgrenze zur Berechnung der Vergütung bei insgesamt CHF 300 000.